Öffentlicher Auftrag

Die Erwachsenenbildung genießt in Bayern Verfassungsrang; sie ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern verankert und durch das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung staatlich verbürgt:

Bayerische Verfassung
Art. 83 (1)

"In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2) fallen insbesondere die Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe; ... Volks- und Berufschulwesen und Erwachsenenbildung,"

Art. 139
"Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern."

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Art. 57

"Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die Öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen ... der Erwachsenenbildung ..."

Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (EbFöG)

Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungsbereichs. (Artikel 1 EbFöG)

Artikel 2 EbFöG
"Der Staat fördert die Erwachsenenbildung unbeschadet der Aufgabe der Gemeinden (Art. 83 Abs. 1 der Verfassung) durch finanzielle und sonstige Leistungen mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen."

Art. 1 Ziel des Gesetzes

(1) Der Staat fördert im Rahmen dieses Gesetzes die nicht durch besondere Rechtsvorschriften geregelte Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, außerhalb von Schule, Hochschule und Beruf (Erwachsenenbildung).

(2) Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungswesens. Sie dient der Verwirklichung des Rechts jedes Einzelnen auf Bildung und verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. Sie gibt mit ihren Bildungsangeboten Gelegenheit, die in der Schule, in der Hochschule oder in der beruflichen Aus- und Fortbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern. Ihr Bildungsangebot erstreckt sich insbesondere auf persönliche, gesellschaftliche, politische, sprachliche, gesundheitliche, kulturelle, religiöse, wirtschaftliche und berufliche Bereiche. Sie ermöglicht dadurch den Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, fördert die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, führt zum Abbau von Vorurteilen und befähigt zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns. Sie fördert die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten. Sie leistet zudem einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Staates und seiner Gesellschaft in einer Welt, die geprägt ist von globalen Veränderungen, wie etwa dem Klimawandel, demografischen Veränderungen sowie der Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche.

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Zum Gesetztestext auf Bayern.Recht (Externer Link)

Leitbild

Zusammen mit über 200 Volkshochschulen in Bayern erfüllt die Volkshochschule Schwandorf als kommunale Einrichtung den in der Bayerischen Verfassung und in der Bayerischen Gemeindeordnung festgelegten Auftrag der Erwachsenenbildung.

Die Volkshochschule Schwandorf orientiert sich an den demokratischen Grundwerten. Sie setzt sich für Toleranz, Offenheit und Vielfalt ein. Antidemokratischen und extremistischen Äußerungen bietet die Volkshochschule keinen Raum. Sie ist seit 1947 die kommunale Einrichtung der Erwachsenenbildung, überparteilich und überkonfessionell ein Ort der Bildung, Kultur und Kommunikation für alle an ihrem Bildungsangebot Interessierten. Die Volkshochschule Schwandorf versteht sich als der Weiterbildungsanbieter vor Ort.

Im Mittelpunkt der Volkshochschularbeit stehen Menschen mit ihren Bildungsbedürfnissen. Mit ihrem breit gefächerten Bildungsangebot steht die Volkshochschule Schwandorf allen Bevölkerungsgruppen und Altersstufen offen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Informationen, Qualifikationen und Orientierung, so dass sie am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben aktiv und kompetent teilhaben können. Die Volkshochschule Schwandorf ermöglicht persönliche Weiterentwicklung, lebenslanges Lernen und sinnvolle Freizeitgestaltung. Hierzu bieten wir ein umfangreiches Bildungsangebot, das durch seine Vielfalt und eine teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Vermittlung Neugierde und Lust am Lernen weckt. Dabei gehören der (nachträgliche) Erwerb von Grundqualifikationen und Integrationsmaßnahmen ebenso zum Angebot wie das Erreichen und die Vertiefung von Spezialwissen.

Hohe Kundenzufriedenheit wird durch Kompetenz, Aktualität, Qualität und sozialverträgliche Preise erreicht. Die Volkshochschule Schwandorf arbeitet ständig an der Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Bildungsangebote und versteht sich selbst als lernende Organisation. Sie verwendet zur Verwirklichung ihrer Ziele moderne Medien sowohl im Kursgeschehen als auch in der Verwaltung.

Mit unseren Partnerinnen und Partnern in der Stadt und der Region kooperieren wir fair und zuverlässig. Als gemeinnützige Einrichtung arbeiten wir umweltbewusst und wirtschaftlich, aber nicht auf Gewinn ausgerichtet. Als weicher Standortfaktor bietet die Volkshochschule durch ihr Angebot kulturelle Daseinsvorsorge, erhöht so die Attraktivität der Kommune und ist aktiver Teil der kommunalen Wirtschafts-, Struktur- und Bildungspolitik.

Die Volkshochschule Schwandorf pflegt sowohl nach innen (Leitung, Geschäftsführung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kursleiterinnen und Kursleiter) als auch nach außen (Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Kooperationspartner) einen offenen Dialog. Dabei bestimmen gegenseitige Achtung und Respekt den Umgang miteinander.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule richten ihr Handeln nach diesem Leitbild aus und entwickeln das Leitbild gleichzeitig weiter.