Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Verträge
Für alle Verträge und Anmeldungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Teilnahme
An allen Veranstaltungen der vhs Schwandorf kann jede/r teilnehmen. Teilnahmebestätigungen können bei regelmäßigem Kursbesuch bis zum vorletzten Kursabend beim der Kursleitung beantragt werden (s. auch „Allgemeine Hinweise“)

3. Anmeldung
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Anmeldungen können unter Angabe von Bankverbindung und Kontonummer schriftlich, persönlich, telefonisch, per Fax, Internet oder E-Mail erfolgen. Sämtliche Anmeldeformen sind verbindlich!
Anmeldungen werden von der Volkshochschule weder telefonisch noch schriftlich bestätigt. Eine Benachrichtigung der Teilnehmer*in erfolgt nur, wenn sich zu den im Programm ausgedruckten Angaben Veränderungen ergeben.

4. Kurse
Kurse können nur dann durchgeführt werden, wenn bei deren Beginn die angegebene Mindestteilnehmer*innenzahl eingeschrieben ist. Sind nicht genügend Teilnehmer*innen angemeldet, behält sich die vhs vor, die Veranstaltung abzusagen. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist deshalb empfehlenswert.

5. Bezahlung
- Einzugsermächtigung

Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig. Sie ermächtigen die vhs Schwandorf widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.

- SEPA-Lastschriftmandat

Sie ermächtigen die vhs Schwandorf, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der vhs Schwandorf auf Ihrem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 
Aus einer noch nicht vom Konto erfolgten Abbuchung der Teilnahmegebühr kann nicht auf den Ausfall einer vhs-Veranstaltung geschlossen werden. Nichtbezahlung der Kursgebühr führt zum Ausschluss aus der entsprechenden Veranstaltung.

6. Ermäßigungen
Ermäßigungen in Höhe von 30 % der Gebühr erhalten auf Antrag und unter Vorlage einschlägiger Nachweise Schüler*innen, ordentlich Studierende, Auszubildende, Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger nach SGB II sowie Inhaber des SAD-Passes, der Jugendleitercard oder der Ehrenamtskarte bei den meisten Kursen. Die Ermäßigung ist immer nur für das laufende Semester gültig. Entsprechende Nachweise müssen der Volkshochschule mit der Anmeldung bzw. spätestens eine Woche vor Kursbeginn vorliegen. Der im Programmheft jeweils an zweiter Stelle genannte Betrag beziffert die ermäßigte Gebühr. Ist nur ein Betrag genannt, ist für die betreffende Veranstaltung keine Ermäßigung möglich.

7. Rücktritt/Rückzahlung
Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls der Kursleitung oder aus anderen, nicht von der vhs zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Der Rücktritt einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers muss bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn erklärt werden. Anteilige Gebührenerstattung ist möglich, wenn ein*e Teilnehmer*in bei Kursen mit mindestens sechs Terminen bis spätestens einen Tag vor dem zweiten Veranstaltungstermin seinen Rücktritt erklärt oder wegen Änderung der Unterrichtszeiten zurücktritt. Bei einem Rücktritt von Studienreisen gelten besondere Bedingungen.
Nichterscheinen beim Kurs, Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank gelten nicht als Rücktritt! Die Gebühren für eine Rücklastschrift gehen zu Lasten der/ Teilnehmerin/des Teilnehmers. Bei Rückerstattung beträgt die Bearbeitungsgebühr 6,00 € zzgl. evtl. bereits entstandener Kosten.

8. Urheberschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule nicht vervielfältigt werden.

9. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

10. Studienreisen, -fahrten und Exkursionen
Die Haftung nach dem deutschen Reisegesetz übernimmt der Veranstalter und nicht die vhs-Schwandorf. Die vhs tritt als Vermittler der Reisen auf. Für Organisation und Durchführung ist das jeweils beauftragte Reiseunternehmen verantwortlich.

11. Zusätzliche Vereinbarungen
Zusätzliche Vereinbarungen oder abweichende Ergebnisse sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte ein Teil des Vertragswerks nicht gültig sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag.

13. Gültigkeit
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Allgemeine Hinweise

1. Steuerliche Vergünstigungen
Wird durch eine Veranstaltung der vhs ein*e Teilnehmer*in in ihrem/seinem Beruf weitergebildet, so können die Kursgebühren vom Finanzamt als „Werbungskosten“ anerkannt werden. Teilnahmebestätigungen erhalten Sie auf Wunsch über die Kursleitung von der Volkshochschule.

2. Hausordnung
Die Volkshochschule ist in den jeweiligen Unterrichtsräumen zu Gast. Bitte behandeln Sie die Einrichtung schonend. Es darf nicht geraucht werden.

3. Termine/Änderungen
Besondere Mitteilungen, Sonderveranstaltungen, Termine und Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite der vhs sowie in der Tagespresse veröffentlicht.

4. Wünsche/Anregungen
Wir freuen uns über ihre Anregungen und bemühen uns, Ihren Wünschen und Vorstellungen gerecht zu werden.